Verbund Aufnahmeverfahren 2025
Das einheitliche allgemeine Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien für das Studienjahr 2025/26 wird an insgesamt 11 österreichischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (= Verbund Aufnahmeverfahren 2025) für das Lehramtsstudium Primarstufe und das Lehramtsstudium Sekundarstufe Allgemeinbildung eingesetzt.
Für nähere Informationen zu den jeweiligen Bildungseinrichtungen, klicken Sie auf die nachfolgenden Links:
- Pädagogische Hochschule Kärnten
- Pädagogische Hochschule Steiermark
- Pädagogische Hochschule Tirol*
- Pädagogische Hochschule Vorarlberg
- Private Pädagogische Hochschule Augustinum
- Private Pädagogische Hochschule Burgenland
- Technische Universität Graz
- Universität Graz
- Universität Klagenfurt
- Universität für Musik und darstellende Kunst Graz
- Universität Mozarteum Salzburg
*Studienwerber:innen der LFU Innsbruck werden über die PH Tirol mitserviciert.
Überblick Lehramtsstudien
Welche Lehramtsstudien angeboten werden, hängt von den einzelnen Bildungseinrichtungen im Verbund Aufnahmeverfahren ab.
Falls Sie unsicher sind, welches Lehramtsstudium Sie studieren möchten, wenden Sie sich am besten an Ihren künftigen Studienort. Bitte erkundigen Sie sich vorab genau über die Inhalte, bevor Sie Ihr Studium bei der Registrierung für das Verfahren auswählen!
Primarstufe
Das Bachelorstudium Lehramt Primarstufe schließt mit dem akademischen Grad Bachelor of Education (BEd) ab und berechtigt die Absolvent:innen, an Volksschulen (6 bis 10-Jährige) zu unterrichten. Für eine (dauerhafte) Anstellung ist allerdings der Abschluss eines weiterführenden Master-Studiums für das Lehramt Primarstufe erforderlich. Bei Fragen zum Berufseinstieg können Sie sich an die jeweils zuständige Bildungsdirektion wenden.
Sekundarstufe Allgemeinbildung
Mit dem Abschluss des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung hat man die Möglichkeit, an Mittelschulen, allgemeinbildenden höheren Schulen und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zu unterrichten. Für eine (dauerhafte) Anstellung ist allerdings der Abschluss des Master-Studiums erforderlich. Bei Fragen zum Berufseinstieg können Sie sich an die jeweils zuständige Bildungsdirektion wenden.
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