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Barrierefreiheitserklärung

1. Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Universität Graz ist bemüht, https://www.zulassunglehramt.at/ mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.zulassunglehramt.at/.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

  • Der Zweck verschiedener Links ist oftmals nicht eindeutig zuordenbar, wodurch das Erfolgskriterium 2.4.4. nicht erfüllt ist.
  • Trotz größter Bemühungen konnten die Kriterien 2.4.3. und 2.4.7. nicht restlos erfüllt werden. Der Grund dafür ist aus unserer Sicht jedoch ein technisches Problem zwischen den zum Test verwendeten Hilfsmitteln und dem Browser.

Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA bzw. dem Europäischen Standard EN 301 549 V3.1.2 (PDF).

4. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27.4.2025 erstellt.

Die Bewertung erfolgte aufgrund eines Selbsttests mit den Screenreadern JAWS und NVDA und der Erweiterung WAVE für den Chrome-Browser.

5. Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an zulassunglehramt@uni-graz.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website https://www.zulassunglehramt.at/“.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Universität Graz
Universitätsplatz 3
A – 8010 Graz
E-Mail: zulassunglehramt@uni-graz.at

6. Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

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