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Kostenbeitrag EUR 50,--

Der Kostenbeitrag für die Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren für Lehramtsstudien muss direkt im Benutzer:innenkonto entrichtet werden und beträgt 50,-- EUR. Dieser Betrag deckt einen Teil der Kosten, die bei der Durchführung des allgemeinen Aufnahmeverfahrens für das jeweilige Studienjahr entstehen.

Die Einzahlung des Kostenbeitrags muss innerhalb der Registrierungsfrist abgeschlossen sein.
Erst mit der Zahlung des Kostenbeitrags wird die Anmeldung zur Teilnahme am Aufnahmeverfahren wirksam und Sie erhalten die Registrierungsbestätigung.
 

Zahlung: Kreditkarte oder Debitkarte

Der Kostenbeitrag kann per Kreditkarte (MasterCard, Visa, American Express, Diners Club) oder Debitkarte (=Bankomatkarte mit Kreditkartenfunktion) eingezahlt werden.
Sie müssen nicht selbst Verfüger:in der Kredit- oder Debitkarte sein - diese kann auf einen anderen Namen lauten. Familienmitglieder können im Bedarfsfall sicherlich aushelfen. Erlagscheine können nicht zur Verfügung gestellt werden. Eine Anleitung zur Verwendung einer Debitkarte finden Sie in unserer Fragensammlung.

Sobald Sie auf den Button "Bezahlen" klicken, bleiben Ihnen 30 min Zeit, um den Bezahlvorgang abzuschließen.

Die Zahlung muss INNERHALB der Registrierungsfrist (1. März 2024 bis 15. Mai, 12:00 Uhr, 2024) erfolgen. Bedenken Sie, dass der Bezahlvorgang manchmal länger dauern kann und erledigen Sie diesen Schritt rechtzeitig vor Ende der Registrierungsfrist! Die Zahlungsfrist ist eine Fallfrist, die nicht erstreckt oder nachgesehen wird. Es gilt die mitteleuropäische Zeitzone.

Sollte der Beitrag nicht innerhalb der festgelegten Frist am Konto der Universität Graz einlangen oder den Studienwerber:innen nicht zuordenbar sein, ist eine Teilnahme am allgemeinen Aufnahmeverfahren ausgeschlossen.
 

KEINE Rückerstattung

Bezahlte Beiträge werden ausnahmslos nicht rückerstattet!

  • Auch bei fristgerechter Abmeldung vom elektronischen Zulassungstest oder bei Nichtwahrnehmen des Zulassungstests wird der Kostenbeitrag nicht erstattet.
  • Nicht zuordenbare Beiträge werden ebenso wie (irrtümliche) Einzahlungen nicht rückerstattet.
     

Zahlungsbestätigung

Die Zahlungsbestätigung wird immer von der Universität Graz ausgestellt, egal welchen Studienort Sie auswählen.
 

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