Statistische Erhebung - Statistik Austria
Im Rahmen der Registrierung für das Aufnahmeverfahren müssen Sie entsprechend der gesetzlichen Vorgabe UHSBV §27 eine Erhebung für die STATISTIK AUSTRIA (UHSTAT1) zum Bildungshintergrund Ihrer Erziehungsberechtigten ausfüllen.
Bitte erledigen Sie diesen Schritt mit besonderer Sorgfalt.
Die ebenfalls gesetzlich verpflichtende Meldung weiterer personenbezogener Merkmale (UHSTAT0) an die STATISTIK AUSTRIA erfolgt am Ende des Aufnahmeverfahrens automatisch durch Ihren Studienort.